Geförderte Arbeitsverhältnisse nach SGB II § 16e und 16i
Geförderte Arbeitsverhältnisse
ist ein Projekt zur Einrichtung von Festarbeitsplätzen für Langzeitarbeitslose.
Für wen ist das Projekt konzipiert?
- Arbeitslose mit dem Status ALG II / Hartz IV können durch ihren zuständigen Fallmanager oder Vermittler in eine Gruppenarbeitsgelegenheit des Denkmalpflege-Werkhofes vermittelt werden. Nach einer Phase der Arbeitsdiagnostik kann über die Aufnahme einer Beschäftigung im Rahmen des SGB II § 16e und 16i und gesprochen werden.
- Interessierte Kooperationspartner / Vertreter aus Handwerk und Wirtschaft auf der Suche nach Arbeitskräften im Helferbereich.
Was erwartet Sie im geförderten Arbeitsverhältnis?
Sie werden als Helfer vorerst für die Dauer von 24 bis maximal 60 Monaten sozialversicherungspflichtig eingestellt.
Als Einsatzort werden Firmen aus der Industrie und Wirtschaft anvisiert. Die Tätigkeit wird vor Ort im Betrieb ausgeübt um so eine gute Integration zu erreichen.
Teilweise ist eine Beschäftigung direkt am Werkhof möglich.
Kooperationspartner / Vertreter aus Handwerk und Wirtschaft
Entlastung des Betriebsablaufes durch eine spezifische Arbeitskraft zur Ausübung von wechselnden Helfertätigkeiten.
Sozialpädagogische Begleitung des Mitarbeiters und Übernahme der verwaltungstechnischen Anforderungen durch den Denkmalpflege-Werkhof e.V..
Arbeitsalltag eines Mitarbeiters?
Betriebsspezifische Helfertätigkeiten der Kooperationsfirmen, z.B.:
- Montagearbeiten
- Umbauarbeiten intern
- Sortierarbeiten
- Pflege der Gebäude und Anlagen
- Lagerhelfer
- Kommissionierhelfer
- Vor- und Nachbereitung der Produktionsabläufe
- Arbeitnehmerüberlassung
Rahmenbedingungen
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 Stunden. Sie haben einen Urlaubsanspruch von 24-30 Werktagen unter Zugrundelegung der Tarifverträge Zeitarbeit IGZ-DGB-Tarifgemeinschaft in ihrer jeweils geltenden Fassung.
Was passiert sonst noch?
Zeit für regelmäßige Gespräche mit den Ardilo-Mitarbeitern und den Kooperationsfirmen für Fragen, Probleme und Sorgen.